Digitale Schule

An dieser Stelle werden nur die Grundzüge zum Einsatz digitaler Geräte im Unterricht vorgestellt, die in der Gesamtheit des schulischen Medienkonzepts eingebunden sind.

Das komplette Medienkonzept ist aufgeteilt in Teil A – technisch-sachliches Medienkonzept und Teil B – methodisch-didaktisch-pädagogisches Medienkonzept. In dem Konzept werden Überlegungen zum Leitbild, den Vor- und Nachteilen, der Wahl der Geräte, Doppelauftrag der medialen Bildung und seiner Umsetzung sowie der Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW ausgeführt. Ein wichtiger Bestandteil für den Einsatz digitaler Schülergeräte ist der Benutzerrechte-Stufenplan.

Als Doppelauftrag für die mediale Bildung unserer Schüler und damit für die Arbeit der Schüler mit digitalen Geräten und Werkzeugen haben wir für uns formuliert:

  1. Potential digitaler Geräte und Werkzeuge nutzen
  2. Unterstützung einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung

Der Teil B des Medienkonzepts kann von interessierten Mitgliedern der Schulgemeinschaft jederzeit (auf Anfrage) eingesehen werden.

 

Benutzerrechte-Stufenplan

 

 

FAQ Digitale Schülergeräte

Zweck und Nutzen

Wie und wofür werden digitale Geräte an der AHF genutzt?

  • Schüler unserer Schule werden von ihren Eltern zum Jahrgang 7 mit digitalen Endgeräten ausgestattet, wodurch …
  1. die Schulbücher in der Schule ersetzt werden (und damit ein Hin- und Hertragen mehrerer schwerer Schulbücher zwischen Zuhause und Schule erübrigen)
  2. die Schüler auf das Lernen und den Umgang mit digitalen Medien sinnvoll vorbereitet und befähigt werden (Unterstützung einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung)
  3. die Möglichkeiten, die digitale Werkzeuge beinhalten, zukünftig genutzt werden (Potential digitaler Geräte und Werkzeuge nutzen).

Dieses Konzept ist unsere Ausgangsbasis und wird wenn nötig den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Dabei zählen wir neben unseren Erfahrungen hier vor Ort besonders auch auf Ihre Erfahrungen als Eltern und bleiben im Gespräch offen für konstruktive Kritik.

Gerätewahl und Kosten

Welche Geräte werden eingesetzt und wie teuer ist die Anschaffung?

  • Wir haben uns für iPads entschieden. Im zweiten Halbjahr der Klasse 6 werden die Eltern über den Anschaffungsprozess informiert.
  • Die Eltern kaufen das Gerät und es geht vollständig in deren Besitz über. Die Schule ist dabei nur die Vermittlung des Angebots und Lieferadresse. Das heißt auch, dass Versicherungsfragen und ähnliches bei den Eltern liegen.
  • Die Spezifikationen und Angaben müssen jährlich angepasst. Unser Bemühen ist es, verschiedene Ausführungen anbieten zu können, die sich insbesondere in der Speicherkapazität der Geräte unterscheiden. Bei beiden Varianten ist eine Tastatur und ein Stift enthalten.
  • Im Namen unserer Schule ist ein Web-Shop für die Elternschaft eingerichtet, über den die Geräte erworben werden. Die Auslieferung läuft dann über die Schule.
  • Unser Partner in diesem Bereich ist die GFDB (Gesellschaft für digitale Bildung) und bietet neben dem Sofortkauf verschiedene Finanzierungsmodelle an. Die Eltern erhalten vorher im zweiten Halbjahr der Klasse 6 ein aktuelles Angebot.

Weitere Kosten für die Eltern

Kommen weitere Kosten, wie z.B. Software oder Inhalte, wie z.B. Schulbücher, auf die Eltern zu?

  • Digitale Schulbücher stellt die Schule im Rahmen der Lernmittelverordnung wie bisher bei herkömmlichen Bücher zur Verfügung.
  • Im Rahmen der elterlichen Beteiligung bei der Anschaffung von Lernmittel müssen Eltern beteiligt werden, unabhängig davon ob sie analog oder digital sind (Stand 2022: pro Schuljahr im Durchschnitt 34 Euro).

Finanzielle Unterstützung durch BuT (Bildung und Teilhabe)

Kann BuT für die Anschaffung genutzt werden?

  • Falls die Eltern berechtigt sind, das Bildung- und Teilhabe-Paket in Anspruch zu nehmen, müssen sie es direkt mit Ihrem zuständigen Berater klären, ob für die Anschaffung Kosten übernommen werden.
  • Nach Rücksprache mit anderen Schulleitungen, sollte das möglich sein, wenn es zum Konzept der Schule gehört, dass mit den Geräten gearbeitet wird und Ihrem Kind Nachteile entstehen, wenn es kein solches Gerät hat. Das ist hier eindeutig der Fall.

Eigene Geräte

Können eigene Geräte in das Schulsystem integriert werden?

  • Ja, wenn es sich um iPads dergleichen Generation mit entsprechenden Gerätespezifikationen handelt. Diese müssen von den Eltern nach Anmeldung im Online-Shop und Vorbereitung zu Integration in unser System an den Dienstleister eingeschickt werden. Dafür verlangt der Dienstleister eine Gebühr. Nach der Aufnahme in unser System werden die eigenen Geräte wieder zurück an die Familien geschickt.

Vertrag / Nutzungsvereinbarung

Wird die Schule einen Vertrag oder Nutzungsvereinbarung für das iPad mit den Eltern abschließen?

Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet vor allem zwei Punkte:

  1. Die iPads sind vorrangig für die schulische Nutzung gedacht.
  2. Es muss dem Benutzerrechtestufenplan zugestimmt werden, der die Nutzung auch im privaten Bereich regelt.

Rechte der Schulsoftware

Was darf die von der Schule installierte Software auf dem iPad tun, was darf sie nicht tun?

  • Apps auf iOS können erst nach Freigabe durch den Benutzer auf Dinge wie (Kontakte, Kamera, Standort) zugreifen

Rechte der Schule auf den Geräten

Welche Rechte hat die Schule auf den Geräten der Schüler?

  • Model / Seriennummer auslesen
  • Apps installieren / deinstallieren
  • Konfiguration anpassen (Beschränkungen, etc)
  • Installierte Apps einsehen

Was die Schule außerhalb der Schule nicht kann / machen wird.

  • Kamera oder Mikro einschalten
  • Bildschirm mitlesen
  • Standort abfragen

Versicherung

Wie sind die Geräte gegen Diebstahl, Beschädigung usw. versichert?

  • Ob Eltern das Gerät versichern wollen, liegt bei ihnen. Evtl. bietet Ihre bereits vorhandene Haftpflichtversicherung ebenfalls schon einen geeigneten Umfang an. Ansonsten finden Sie im Angebot auch die Kombination des Kaufs im Zusammenhang mit einer „Absicherung“.
  • Eine bekannte Versicherung für Schülergeräte ist die Astra-Direct-Versicherung. finden Sie durch Klick auf nachstehenden Internet-Link: Tabletversicherung Plus | ab 1,99€ / Monat | astra Versicherung (astra-versicherung.de)
  • Ausdrücklich wollen wir hier keine Werbung für einen bestimmten Versicherer machen, sondern lediglich eine erste Unterstützung bei der Suche bieten. Fragen Sie gerne bei Ihren üblichen Versicherern nach.

Aufsichtspflicht und Haftung

Übernimmt die Schule trotz Aufsichtspflicht keine Haftung gegen Diebstahl der iPads in der Schule? Wird das auch so von den Versicherungen anerkannt?

  • Die Schule übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände inklusive iPads. Es ist eine Aufgabe der gesamten Schulgemeinschaft miteinander und füreinander darauf zu achten entsprechend dem zweiten Grundsatz unseres Verhaltenskodex: Ich gehe respektvoll und wertschätzend mit anderen und mit den Dingen um.
  • Versicherungstechnische Fragen müssen von dem Besitzer in eigener Verantwortung geklärt werden (Diebstahl, Verlust, Defekt, …).

Defekte Geräte

Wer kümmert sich und besorgt ein Ersatzgerät, wenn das Gerät nicht wie gewünscht funktioniert, z.B. Software oder Hardware defekt ist oder sich unerwartet verhält?

  • First-Level Support durch die IT der Schule
  • Hardware-Defekte über den Support von GFDB (Gesellschaft für digitale Bildung) (https://gfdb.smartsupport.de)

Unterscheidung Soft- und Hardwaredefekt

Wie wird zwischen Soft- und Hardwaredefekt unterschieden, falls dafür verschiedene Parteien verantwortlich sind?

  • Siehe "Defekte Geräte"

Ortung des Geräts

Kann die Schule das Gerät auf Bitte der Eltern hin orten, z.B. bei Verlust?

Anzahl Nutzer pro Gerät

Funktioniert das iPad im ersten Jahr nur für einige Apps und erste Internetseiten, oder besteht die Möglichkeit mehrere Benutzer, z.B. zur privaten Nutzung oder für Schul-Accounts der Geschwister, anzulegen bzw. anlegen zu lassen?

  • Apple-Geräte sind personenbezogen und lassen nicht mehrere Nutzer pro Gerät zu.
  • Jeder Schüler braucht für die Schule und den Unterricht sein eigenes Gerät.

 

 

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