Schulordnung
Präambel
Die Schulordnung der August-Hermann-Francke-Gesamtschule Schlangen dient dazu, mit einem Minimum an Regelungen ein Maximum an Ordnung herzustellen, damit ein sicheres, friedliches und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Schule möglich ist; gemäß 1. Kor 14,33: “Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens.”
Bei der Umsetzung geht es um Einsicht und Verständnis bei den Schülern und nicht einzig um ein autoritäres Durchsetzen. Die Schüler sollen begreifen, dass ein gewisses Maß an Absprachen nötig ist, um ein sicheres, friedliches und rücksichtsvolles Miteinander zu ermöglichen.
Allgemeines
1. Wertschätzender Umgang und Konfliktlösung
Halte dich an den Verhaltenskodex der Schule. Begegne allen am Schulleben Beteiligten (Lehrern, Mitschülern, Busfahrern, Hausmeistern u.a.) mit Respekt und trage zu einem geordneten und friedlichen Miteinander bei. Mache anderen keine unnötige Arbeit, sondern erleichtere sie ihnen.
Dreckiges Reden (Beleidigungen, Schimpf- und Fluchworte) haben an unserer Schule keinen Platz. Achte auf einen entsprechenden Sprachgebrauch und rede „sauber“.
Verhalte dich auch im Internet oder anderen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (WhatsApp usw.) so respektvoll wie im persönlichen Umgang.
Halte dich bei Konflikten an unser Beschwerde- und Konfliktmanagement.
2. Sicherheit fördern, Gefahren minimieren
Wir wollen eine sichere Schule sein, daher ist alles zu vermeiden, was Gefahr für Leib und Seele bedeutet.
3. Werbung und Handel
Jeglicher Handel und Verkauf ist ohne Genehmigung des Schulträgers und der Schulleitung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten.
Aushänge (außer von der SV) und Flugblätter sowie Werbung jeder Art bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter. Aushänge sind deshalb nur mit Erlaubnis an den hierfür vorgesehenen Pinnwänden anzubringen.
4. Haftung und Fundsachen
Das Mitbringen von Wertsachen und Geld in die Schule geschieht auf eigenes Risiko. Wenn du derartige Dinge mitbringst, bist du selbst verpflichtet, sie gesichert aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass sie nicht abhandenkommen. Die Schule haftet nicht für deren Verlust.
Deine Eltern (bei volljährigen Schülern du selbst) haften für die von dir verursachten Personen- und Sachschäden. Behandle daher das Eigentum anderer und der Schule (z.B. Bücher, Materialien, …) pfleglich und gib sie pünktlich zurück.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.
5. Äußere Erscheinung
Dein Kleidungsstil und das äußere Erscheinungsbild sollen der schulischen Lern- und Arbeitsatmosphäre entsprechen und sollen von Anstand, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein geprägt sein. Sie sollten keinesfalls provozieren und auch nicht bewusst aufreizend sein oder wirken. Das gilt auch im Blick auf anstößige und anzügliche Sprüche. Näheres regelt der Dress-Code.
In Unterrichtsräumen nimm Kopfbedeckungen selbstverständlich ab.
6. Elektronische Unterhaltungsmedien
Um Gemeinschaft, Kommunikation und Konzentration zu ermöglichen und zu fördern, dürfen elektronische Unterhaltungsmedien (Handy, iPod, MP3-Player, Game Boy, Nintendo DS, PSP uvm.) auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Packe dein mitgebrachtes Handy bzw. Smartphone u.ä. samt Kopfhörer (nicht sichtbar) weg und stelle es auf lautlos und vibrationslos. Sollte in dringenden Fällen ein Anruf nötig sein, so bitte eine Lehrkraft um Erlaubnis.
Bei Nichtbefolgung wird das jeweilige Gerät vorläufig eingezogen. Die Rückgabe erfolgt über die Eltern bzw. wird mit den Eltern abgestimmt.
Ausnahmen für die sinnvolle Verwendung elektronischer Geräte im Unterricht regelt die jeweilige Lehrkraft.
Schülern sind Aufnahmen (in Bild und Ton) auf dem Schulgelände nicht gestattet. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ohne das Einverständnis der jeweiligen Personen verstößt gegen das Datenschutzgesetz und wird in der Schule nicht geduldet.
7. Sonstiges
Dein Schülerheft musst du jeden Tag dabei haben. Es wird bis in Klasse 10 genutzt, um Hausaufgaben einzutragen. Eltern und Lehrer können hierüber kommunizieren. Abhanden gekommene Schülerhefte müssen kostenpflichtig ersetzt und komplett neu ausgefüllt werden.
Solltest du mal erkrankt sein, so müssen deine Eltern bis 9:00 Uhr im Sekretariat angerufen und dich abgemeldet haben (Email reicht nicht). Gib deiner Klassenleitung sofort am ersten Tag, an dem du wieder zur Schule kommst, eine schriftliche Entschuldigung deiner Eltern bzw. ein ärztliches Attest ab.
Aufgrund der Verschmutzungsgefahr und Hygiene ist für Schüler das Kauen von Kaugummi auf dem Gelände und in den Schulbussen untersagt.
Achte sorgsam auf dein Login für das Schulnetzwerk und gib es nicht an andere weiter. Du trägst Verantwortung, dass dein Login nicht missbraucht wird. Melde den Verlust umgehend im Sekretariat.
8. Auf dem Schulweg
Alle Schüler sind auf den Schul- und Unterrichtswegen sowie auf dem Schulgelände über die Versicherung der Schule gegen Unfälle versichert.
Verhalte dich auf dem Schulweg so, dass niemand gefährdet wird und alle sicher in der Schule bzw. zuhause ankommen.
Beim Verlassen des direkten Schulwegs oder des Schulgeländes ohne Erlaubnis eines Lehrers erlischt der staatliche Versicherungsschutz. Du darfst als Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 nicht das Schulgrundstück während der Unterrichtszeit oder der Pause ohne Anweisung durch Lehrkräfte verlassen. Diese Regelung gilt auch für die Zeit vor Unterrichtsbeginn. Für Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten besondere Regelungen.
Warte an der Bushaltestelle auf dem Fußweg, bis der Bus angehalten hat. Steige dann ein, ohne zu drängeln und zu schubsen. Nimm dafür vorher deine Schultasche ab und halte sie vor dich. Beeinträchtigte Schüler (Verletzungen, Gips, …) haben Vortritt.
Verhalte dich selbst so, dass es im Bus friedlich und ruhig zugeht, d.h. kein Lärm, nach Möglichkeit sitzen.
Melde während der Busfahrt aufgetretene Störungen bzw. Beschwerden deinem Klassenlehrer, Beschädigungen dem Busfahrer. Wiederholtes Stören der Busgemeinschaft hat Konsequenzen.
C. Rund um den Unterricht
Die Schulgebäude dürfen aus Aufsichtsgründen erst zum ersten Klingeln vor Unterrichtsbeginn betreten werden. In der Zeit zwischen Herbst- und Osterferien darfst du dich bei schlechten Witterungsbedingungen (Regen und Kälte) schon vorher in den Fluren der Klassentrakte aufhalten; die Genehmigung erteilen die Aufsicht führenden Lehrkräfte. Für Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten besondere Regelungen.
Begib dich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu deinem Unterrichtsraum und warte auf dem Flur, bis eine Lehrkraft dich in die Klasse / den Fachraum einlässt. Bereite dich dann direkt auf den folgenden Unterricht vor. Lege die benötigten Unterrichtsmaterialien dafür bereit.
Hänge deine Jacke, Mantel, Schirm, Mütze usw. an die vorhandenen Garderobenhaken. Ausnahmen regelt die Lehrkraft.
Falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die zuständige Lehrkraft noch nicht erschienen sein sollte, meldet der Klassensprecher (bei Kursen der Kurssprecher) dies im Sekretariat.
Stelle dich zur Begrüßung hin.
In normalen Unterrichtsräumen darfst du während des Unterrichts Wasser aus verschließbaren Behältern trinken, solange das den Unterricht nicht stört. Für Fachräume gelten besondere Regelungen.
Achte in den Unterrichtsräumen auf Sauberkeit und Ordnung (Papier aufheben, Tafel reinigen, …). Entsorge deinen Müll nach dem Unterricht vorsortiert in die entsprechenden Behälter.
Zu den großen Pausen und bei Raumwechseln verlasse zügig den jeweiligen Unterrichtsraum. Schiebe deinen Stuhl an deinen Tisch. Die Lehrkraft verlässt dann als letztes den Raum und schließt ab.
Die fünfminütige Wechselzeit zwischen einzelnen Stunden soll genutzt werden, um sich auf die folgende Stunde vorzubereiten, damit diese dann ohne Verzögerung beginnen kann.
Die Tür muss dabei geöffnet bleiben. Organisiere dich und dein Material in dieser Zeit um. Räume zuerst nicht benötigte Dinge weg und lege die Unterrichtsmaterialien für den nächsten Unterricht bereit. Du darfst den Raum nur für den Fall verlassen, dass du zur Toilette musst oder ein Raumwechsel für dich ansteht. Selbstverständlich darfst du dich in der Zeit mit Mitschülern unterhalten und deinen Platz verlassen. Achtet außerdem darauf, dass gelüftet wird und der Tafeldienst die Tafel für den folgenden Unterricht wischt.
Nur für Schüler ab Jahrgang 7: Ab Jahrgang 7 werden Randstunden nicht zwingend vertreten. Wenn dein Unter-richt daher erst in der zweiten oder dritten Stunde beginnt, musst du auch erst dann in der Schule erscheinen. Solltest du dennoch schon früher da sein, so darfst du das Schulgelände nicht nochmals verlassen.
Endet bei dir der Unterricht aufgrund von Unterrichtsausfall verfrüht schon nach der vierten oder fünften Stunde (oder der Nachmittagsunterricht fällt aus), so darfst du das Schulgelände nur für den direkten Heimweg verlassen (bzw. zur Mittagspause).
Geht das nicht, weil du z.B. auf den Schulbus angewiesen bist, so darfst du das Schulgelände keinesfalls verlassen. Eine Ausnahme stellt die Eisdiele gegenüber dem Bürgerhaus dar.
D. In den Pausen
Mittagspausenregelung:
E. Nach Schulschluss
Stelle nach der letzten Stunde in einem Klassen- oder Fachraum bzw. nach Schulschluss deinen Stuhl hoch. Ebenso müssen die Fenster dann geschlossen werden. Danach verlasse zügig das Schulgebäude und begib dich auf den Heimweg.