Wie läuft das mit der Beförderung meines Kindes zur Schule?

Stand Dezember 2024:

Nach der aktuell gültigen Schülerfahrkostenverordnung werden ab einer Entfernung von 3,5 km für Schüler der Sekundarstufe 1 (bis Klasse 10) und ab einer Entfernung von 5 km für Schüler der Sekundarstufe 2 (Oberstufe) zur nächst gelegenen gleichartigen Schule die Kosten übernommen.

Die Beförderung zur Schule wird seitens des Schulträgers organisiert. Dieser stellt die Beförderung entweder mit dem öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) sicher oder organisiert einen Schülerspezialverkehr.

Der aktuell eingerichtete Schülerspezialverkehr ist angepasst daran, ob gute Lösungen durch den ÖPNV bestehen und aus welchen Orten und Ortsteilen Schüler unsere Schule besuchen. Daher kann es immer wieder zu Veränderungen kommen.

Sollte ihr Ortsteil noch nicht durch einen Bus von uns bedient werden, können Sie uns gerne ansprechen und nach einer Lösung fragen.

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