Häufig gestellte Fragen

Wir scheuen uns davor, unser Kind anzumelden, weil der Anmeldebogen von einer verbindlichen Anmeldung spricht. Wir haben noch einige Fragen und möchten aus dieser Unsicherheit heraus noch keine feste Zusage geben.

Die „verbindliche Anmeldung“ mit den momentan ausgelegten Anmeldebögen sind rechtlich nicht einklagbar. 

Dennoch sind wir darauf angewiesen, möglichst feste Zusagen zu bekommen, um konkrete Planungen führen zu können. So müssen z. B. Lehrkräfte eingestellt werden usw. Sollten viele Anmeldungen unverhofft dann doch nicht zur Unterschrift eines Schulvertrages führen, so könnte dieses z. B. bedeuten, dass für einige Lehrkräfte doch keine vom Umfang her angemessene Verwendung besteht und sie sich somit spontan um eine andere Arbeitsstelle bemühen müssten. 

Bitte stellen Sie uns Ihre Fragen, damit wir sie beantworten können und Sie in der Angelegenheit der Anmeldung weiter kommen. Handelt es sich um Kleinigkeiten, so melden Sie Ihr Kind dennoch vorab schon einmal an. 

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